Umzug in Eigenregie: ALG 2 Empfänger erhalten meist Finanzierung für Umzugswagen
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ALG 1 Antrag auf Umzug
Ein Umzug bedeutet besonders für arbeitslose Menschen zumeist eine enorme finanzielle Belastung. Aus diesem Grund unterstützt das Arbeitsamt (ARGE) arbeitslose und von der der Arbeitslosigkeit bedrohte Menschen bei einem Umzug in eine andere Stadt, wenn dadurch die Aufnahme einer versicherungspflichtigen Tätigkeit gewährleistet wird. Oft sind solche Umzugsbeihilfen an die Bedingung geknüpft, bereits einen Arbeitsvertrag für eine bestimmte Arbeitsdauer unterzeichnet zu haben. Der Leistungsbezieher muss einen ALG 1 Antrag auf Umzug bei seinem zuständigen Sachbearbeiter stellen.
Unter dem § 53 des SGB 3 – Sozialgesetzbuch Drittes Buch sind unter dem Punkt “Arbeitsförderung” die Mobilitätshilfen verzeichnet, welche in Anspruch genommen werden können. Wenn Sie arbeitssuchend sind und wegen einer Arbeitsaufnahme umziehen müssen und einen Leistungsanspruch durch einen ALG 1 Umzug haben, müssen Sie bei Ihren zuständigen Arbeitsamt zunächst den ALG 1 Antrag auf Umzug ausfüllen und einreichen.
Wem stehen laut Sozialgesetzbuch Umzugskostenbeihilfen zu?
Unter der Umzugskostenbeihilfe versteht man die Kosten für den Transport und des Umzugsguts (§ 6 Abs. 3 Satz 1 Bundesumzugskostengesetz) von der bisherigen zur neuen Wohnung. Der ALG 1 Umzug muss innerhalb von zwei Jahren nach Aufnahme der Beschäftigung erfolgen, zudem muss die Aufnahme einer versicherungspflichtigen Tätigkeit stattfinden welche ein Pendeln zur Arbeitsstelle als unzumutbar darstellt.
